Abnahme

Die Abnahme einer Bauleistung gehört zu den vertraglichen Hauptpflichten des Auftraggebers. Sie sollte zur Sicherheit der Vertragsparteien grundsätzlich als förmliche Abnahme durchgeführt werden, da sie einen Gefahrenübergang für die Bauleistung auf den Bauherren, eine Umkehr der Beweislast für Mängelansprüche in der Gewährleistungszeit zu ungunsten des Bauherren sowie die Verwirkung einer evtl. vereinbarten Vertragsstrafe bewirken kann.

Wir helfen Ihnen bei der technischen Einschätzung und Beurteilung der ausgeführten Bauarbeiten, machen auf Baumängel, Abweichungen vom Bausoll oder noch nicht erbrachte Restleistungen aufmerksam und können Sie so bei der förmlichen Abnahme Ihrer beauftragten Bauleistung unterstützen.

Aber auch nach erfolgter Abnahme unterstützen wir Sie bei der Mängelbeseitigung und der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen vor Ablauf der Gewährleistung und sichern so den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Bauaufgabe.

Referenzen

  • Gemeinschaftseigentum Wohnsiedlung Karl-Theodor-Straße 125 WE | München – Schwabing
  • Atriumhäuser Karl-Theodor-Straße 24 WE | München – Schwabing
  • Gemeinschaftseigentum Mehrfamilienwohnhaus 55 WE | München – Theresienhöhe
  • Büro- und Gewerbebau | München – Theresienhöhe
  • Reihenhausanlage 18 WE | Freising
  • Doppelhaushälften 8 WE | Fürstenfeldbruck
  • Diverse Einfamilienhäuser | München – Wolnzach – Hurlach – etc.