Privatgutachten

Privatgutachten sind notwendig, wenn bei der Begutachtung von Bauschäden Fragen zur Schadensursache, Schadens­verantwortlichkeit oder zur Schadenshöhe beantwortet werden sollen.

Ein überzeugendes Gutachten kann Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien ausräumen, eine Einigung erleichtern und den Weg zur Schadensbehebung freimachen.

Ein Privatgutachten dient jedoch ebenso als Grundlage für eine Klageerhebung oder Klageerwiderung.

Private Bauherren, Gesellschaften, Firmen, Behörden oder Versicherungen nutzen die Kompetenz und Objektivität bei der Gutachtenerstellung, die von uns im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen bei der Gutachtenerstattung für Gerichte erwartet wird.

Referenzen

Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit wurden für eine Vielzahl von gewerblichen, privaten und institutionellen Auftraggebern, aber auch für Behörden, Privatgutachten erstattet.

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